Vormerkung

Vormerkung
1. Begriff: Vorläufige Eintragung im  Grundbuch zur Sicherung einer künftigen Eintragung eines Rechtes (§§ 883-888 BGB). Voraussetzungen sind a) materiell: Ein Anspruch auf Änderung der Rechtslage eines Grundstücks, z.B. aufgrund eines  Kaufvertrags (Auflassungsvormerkung, Bestellung einer Hypothek, Löschung eines Rechts ( Löschungsvormerkung); b) formell:  Eintragungsbewilligung des Betroffenen (meist des Grundstückseigentümers) oder  einstweilige Verfügung.
- 2. Rechtsfolgen: a) Unwirksamkeit nachträglicher Verfügungen, soweit sie den gesicherten Anspruch beeinträchtigen (§ 883 I 2 BGB).
- b) Der Rang des einzutragenden Rechts bestimmt sich nach dem Rang der Vormerkung (§ 883 III BGB).
- c) Befriedigung aus der  Insolvenzmasse, Insolvenzfestigkeit (§ 106 InsO).

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Vormerkung — Vormerkung, eine Eintragung im Grundbuch zur Sicherung des Anspruchs auf Erneuerung oder Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht oder auf Änderung des Inhalts oder des Ranges eines solchen Rechts …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Vormerkung — ↑Nota …   Das große Fremdwörterbuch

  • Vormerkung — Die Vormerkung stellt im Sachenrecht eine im Grundbuch verlautbarte Ankündigung eines zukünftigen Rechtserwerbs an einem Grundstück dar, auf den derjenige, zu dessen Gunsten die Vormerkung eingetragen wurde, einen Anspruch hat. Der vorgemerkte… …   Deutsch Wikipedia

  • Vormerkung — Vorausbuchung; Vorbestellung; Reservierung * * * Vor|mer|kung 〈f. 20〉 1. das Vormerken 2. das Vorgemerktwerden 3. Entgegennahme einer Bestellung, eines Auftrags 4. vorläufige Eintragung in das Grundbuch * * * Vor|mer|kung, die; , en: a) das… …   Universal-Lexikon

  • Vormerkung — Vor|mer|kung (auch für vorläufige Eintragung ins Grundbuch) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Löschungsvormerkung — ⇡ Vormerkung im ⇡ Grundbuch, die die künftige ⇡ Löschung eines Rechts (z.B. einer rangbesseren ⇡ Hypothek bei Rückzahlung) sichert. Vgl. auch ⇡ Löschungsanspruch …   Lexikon der Economics

  • Auflassungsvormerkung — Die Vormerkung stellt im Sachenrecht eine im Grundbuch verlautbarte Ankündigung eines zukünftigen Rechtserwerbs an einem Grundstück dar, auf den derjenige, zu dessen Gunsten die Vormerkung eingetragen wurde, einen Anspruch hat. Der vorgemerkte… …   Deutsch Wikipedia

  • Eigentumsübertragungsvormerkung — Die Vormerkung stellt im Sachenrecht eine im Grundbuch verlautbarte Ankündigung eines zukünftigen Rechtserwerbs an einem Grundstück dar, auf den derjenige, zu dessen Gunsten die Vormerkung eingetragen wurde, einen Anspruch hat. Der vorgemerkte… …   Deutsch Wikipedia

  • Grundbuchblatt — Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken, in dem die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige mit dem Grundstück verbundene Rechte und auf ihm liegende Lasten erfasst werden. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1.1 Antike… …   Deutsch Wikipedia

  • Traditionskodex — Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken, in dem die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige mit dem Grundstück verbundene Rechte und auf ihm liegende Lasten erfasst werden. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1.1 Antike… …   Deutsch Wikipedia

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